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Baubewilligungsverfahren

Sie möchten etwas bauen oder umbauen?

Wir koordinieren das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuche bis zum Versand des baurechtlichen Entscheides. Das Erstellen von Bauten und Anlagen sowie deren Änderung oder Umnutzung ist bewilligungspflichtig.

Ordentliches Verfahren
Das ordentliche Verfahren wird bei Bauvorhaben angewendet, welche nach aussen in Erscheinung treten. Das Bauvorhaben wird publiziert und öffentlich aufgelegt. Wer vom Bauvorhaben besonders betroffen ist und ein schützwürdiges Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, kann den baurechtlichen Entscheid anfordern. Das Gesuchsformular für das ordentliche Verfahren finden sie hier.

Anzeigeverfahren
Das Anzeigeverfahren wird bei Bauvorhaben angewendet, bei welchen kein nachbarliches Interesse vorliegt oder das Einverständnis bereits schriftlich eingeholt wurde. Es kann von der Publikation und der öffentlichen Auflage abgesehen werden. Das Gesuchsformular für das Anzeigeverfahren finden Sie hier.

Aktenauflage
Baugesuche im ordentlichen Verfahren werden für 20 Tage öffentlich bei der Gemeindeverwaltung, Albisstrasse 2, Mettmenstetten aufgelegt. Das Gesuch wird zusätzlich im Anzeiger des Bezirks Affoltern sowie im Amtsblatt ausgeschrieben.

Zustellung baurechtlicher Entscheid
Gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) § 315 kann innert 20 Tagen ab der öffentlichen Bekanntmachung beim Bausekretariat Mettmenstetten, Albisstrasse 2, Mettmenstetten schriftlich (zwingend in Briefform) die Zustellung des baurechtlichen Entscheides verlangt werden.

Baubewilligungsgebühren
Bauentscheide und Bauabnahmen sind gebührenpflichtig. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Erteilung der Baubewilligung. Beratungen durch das Bauamt sind kostenlos.

Weitere Informationen zum Thema Bauen finden Sie unter der Abteilung Bauamt.