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| Urnenstandort |
Gemeindehaus Mettmenstetten, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten |
| Urnen Öffnungszeiten |
• Wahl-/Abstimmungssonntag 09.00 - 10.00 Uhr • Vorzeitige Stimmabgabe Mit Erhalt des Stimmmaterials während der Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Montag bis Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr Montagabend bis 18.30 Uhr |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Aktuelle Gesamtresultate finden Sie auf folgenden Seiten: Kantonale Wahlen: www.wahlen.zh.ch Kantonale Abstimmungen: www.wahlen.zh.ch/abstimmungen/ Eidgenössische Resultate:www.admin.ch |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Stimmberechtigt an der Urne (eigenössische, kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen) sowie an der Gemeindeversammlung sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab vollendetem 18. Altersjahr mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Mettmenstetten. Ferner sind Auslandschweizerinnen und -schweizer in eidgenössischen Angelegenheiten in Mettmenstetten stimmberechtigt, sofern sie Mettmenstetter Bürger sind oder den letzten zivilrechtlichen Wohnsitz in Mettmenstetten hatten und sich bei den schweizerischen Auslandvertretungen angemeldet haben. Diese erhalten frühzeitig die Stimmunterlagen per Luftpost. |
| Wie abstimmen |
Der Stimmrechtsausweis ist IMMER zu unterschreiben. Die Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen. Das Stimmrecht kann wie folgt ausgeübt werden (Stimmrechtsausweis nicht vergessen): Persönlich an der Urne Vorzeitig ab Erhalt des Stimm-/Wahlmaterials am Schalter der Gemeindeverwaltung im Gemeindehaus während Schalteröffnungszeiten (Öffnungszeiten siehe oben) oder am Wahl-/Abstimmungssonntag. Stellvertretung durch eine andere stimmberechtigte Person. Die stellvertretende Person muss nebst dem eigenen auch den/die anderen Stimmrechtsausweis(e) abgeben. Niemand darf mehr als zwei Personen vertreten. Briefliche Stimmabgabe Das Stimmrechtskuvert muss spätestens am Samstag vor der Abstimmung im Postfach der Gemeinde eintreffen oder am Sonntag bis 10.00 Uhr im Briefkasten des Gemeindehauses deponiert werden. Weitere Informationen über die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Wahl- und Abstimmungsmaterial Falls Sie keine Unterlagen erhalten haben, melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung, 044 767 90 10. |
| Kontakt |
edy.gamma@mettmenstetten.ch |
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