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Urnenstandort Gemeindehaus Mettmenstetten, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten
Urnen Öffnungszeiten • Wahl-/Abstimmungswochenende
Sonntag: 09.00 - 10.00 Uhr

• Vorzeitige Stimmabgabe
Mit Erhalt des Stimmmaterials während der Büroöffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag bis Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Montagabend bis 18.30 Uhr

- Elektronische Stimmabgabe

Das Öffnungsdatum der elektronischen Urne ist auf dem Stimmrechtsausweis vermerkt. Die Urne schliesst immer am Samstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag um 12.00 Uhr. Nach der Schliessung verweisen wir auf die briefliche oder die persönliche Stimmabgabe (bitte wiederum die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis beachten).
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Aktuelle Gesamtresultate finden Sie auf folgenden Seiten:
Statistisches Amt des Kantons Zürich
Kantonale Wahlen: www.wahlen.zh.ch
Eidgenössische Resultate: www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen Stimmberechtigt an der Urne (eigenössische, kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen) sowie an der Gemeindeversammlung sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab vollendetem 18. Altersjahr mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Mettmenstetten.

Ferner sind Auslandschweizerinnen und -schweizer in eidgenössischen Angelegenheiten in Mettmenstetten stimmberechtigt, sofern sie Mettmenstetter Bürger sind oder den letzten zivilrechtlichen Wohnsitz in Mettmenstetten hatten und sich bei den schweizerischen Auslandvertretungen angemeldet haben. Diese erhalten frühzeitig die Stimmunterlagen per Luftpost.
Wie abstimmen Die Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen. Das Stimmrecht kann wie folgt ausgeübt werden (Stimmrechtsausweis nicht vergessen):

Persönlich an der Urne

Vorzeitig ab Erhalt des Stimm-/Wahlmaterials am Schalter der Gemeindeverwaltung im Gemeindehaus während Schalteröffnungszeiten oder am Wahl-/Abstimmungswochenende (Öffnungszeiten siehe oben).

Stellvertretung durch eine andere stimmberechtigte Person. Die stellvertretende Person muss nebst dem eigenen auch den/die anderen Stimmrechtsausweis(e) abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsausweise in diesem Fall unterschrieben sein müssen. Niemand darf mehr als zwei Personen vertreten.

Briefliche Stimmabgabe

Das Stimmrechtskuvert muss spätestens am Samstag vor der Abstimmung im Postfach der Gemeinde eintreffen oder am Sonntag bis 10 Uhr im Briefkasten beim Gemeindehaus deponiert werden. Wichtig: Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis nicht vergessen! Weitere Informationen über die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis.

Elektronische Stimmabgabe

Seit September 2008 ist in der Gemeinde Mettmenstetten die elektronische Stimmabgabe möglich. Für die korrekte Durchführung des E-Votings sind die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten. Nach der Stimmabgabe kann der Stimmrechtsausweis durch den Wähler entsorgt werden. Da die Stimme durch den Abstimmungscode registriert wird, besteht keine Gefahr, dass der Ausweis für Missbrauch verwendet werden kann.

Sollten Sie noch Fragen zur elektronischer Stimmabgabe haben, dann wenden Sie sich bitte an Dominique Flatz, Sekretariat Gemeindeverwaltung, 044 767 90 10.

Wahl- und Abstimmungsmaterial

Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen nicht erhalten haben, melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung.
Kontakt Edy Gamma

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