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Rechnungsprüfungskommission (RPK)

Die Rechnungsprüfungskommission ist das gemeindeeigene Kontrollorgan zur Überwachung des Finanzhaushaltes. Sie prüft alle Anträge von finanzieller Tragweite, insbesondere Voranschlag, Jahresrechnung und Spezialbeschlüsse und erstattet dazu Bericht und Antrag zuhanden der Gemeindeversammlung und der Urnenabstimmung (Zuständigkeit gemäss Befugnisse Gemeindeordnung). Sie klärt die finanzrechtliche Zulässigkeit, die finanzielle Angemessenheit und die rechnerische Richtigkeit ab.

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