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Die finanzpolitischen Ziele für die laufende Legislaturperiode:

Zinsbelastung zwischen +/- 2,5% der Erträge

Es wird eine Bandbreite von plus/minus 2,5% für die Zinsbelastung festgelegt. Nach der Realisierung von grösseren Investitionsvorhaben wird die Zinsbelastung auf die maximale Höhe ansteigen, vor der Vornahme von neuen Vorhaben muss der Wert aber tiefer liegen, damit eine Neuverschuldung möglich wird. Würde diese Bandbreite während längerer Zeit nach unten durchschritten, wären Steuerfussanpassungen angezeigt.

Wirtschaftlichkeitsnachweis der laufenden Aufwendungen

In den einzelnen Bereichen sollen die Aufwendungen ohne Begründung nicht über dem kantonalen Mittelwert liegen.

Attraktiver Gesamtsteuerfuss

Der Gesamtsteuerfuss soll sich nach Möglichkeit verbessern. Angestrebt wird ein sinkender, unter dem kantonalen Mittelwert liegender Steuerfuss um so im Standortwettbewerb über gute Voraussetzungen zu verfügen. Auch mit tieferem Steuerfuss soll im konsolidierten Steuerhaushalt stets ein positiver Cash Flow ausgewiesen werden. Eine Zunahme der Verschuldung durch Konsumaufwendungen wird so ausgeschlossen.

Bewahrung finanzielle Eigenständigkeit

Bis 1999 war der Anspruch auf Mittel aus dem kantonalen Finanzausgleich teilweise gegeben. Aufgrund der gestiegenen Steuerkraft und der hohen Substanz besteht seither keine realistische Aussicht mehr auf grosse Zahlungen aus dem Steuerkraftausgleich. Der Steuerfuss muss sich daher nicht mehr am kantonalen Mittelwert orientieren. Mit den Senkungen des Steuerfusses dürfte auch der Finanzkraftindex zu- und so die Staatsbeiträge abnehmen. Angestrebt wird ein Finanzkraftindex von über 120 Punkten, damit ist in den meisten Bereichen der tiefste Staatsbeitragssatz und die grösste Unabhängigkeit erreicht.

Kostendeckende Verursacherfinanzierung

Die Gebühren der Gebührenhaushalte sollen dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit entsprechend und unter Berücksichtigung der Kapitalfolgekosten festgesetzt und dem Verursacher belastet werden. Vorübergehend resultierende Ertragsüberschüsse werden in die Spezialfinanzierung übertragen. Der Bestand soll indes 10% des Anlagenwertes zu Wiederbeschaffungskosten nicht übersteigen.

 
 

Finanzkennzahlen der Gemeinde
Jahr Selbstfinanzierungs-
grad in %
Zinsbelastungs-
anteil in %
Kapitaldienst-
anteil in %
Steuerkraft
in Fr.
2007 195.00% -9.90% -7.00% 2'655.00
2006 355.00% -5.90% -1.40% 2'641.00

Selbstfinanzierungsgrad:Selbstfinanzierung in Prozent der Nettoinvestition. Bei Werten unter 100% nimmt die Verschuldung des Finanzhaushaltes zu; über 100% kann die Verschuldung reduziert und/oder die Substanz erhöht werden
Zinsbelastungsanteil:Zinssaldo und gesetzliche Abschreibungen in Prozent des Ertrages. Je höher diese Kennzahl ist, desto mehr jährlich wiederkehrende Erträge müssen zur Finanzierung der Investitionen aufgewendet werden. Gute Werte liegen unter 7,5%, mittlere zwischen 7,5 und 15% und schwache darüber.
Kapitaldienstanteil:Zinssaldo (Passivzinsen abzüglich Nettovermögensertrag) in Prozent des Ertrages. Dieser Wert zeigt welcher Anteil des Ertrags zur Finanzierung der Fremdverschuldung eingesetzt werden muss. Bei negativen Werten sind die Vermögenserträge höher als die Passivzinsen. Vorteilhafte Werte liegen unter 2%, mittlere zwischen 2 und 4% höhere Werte weisen auf eine vergleichsweise hohe Belastung hin.
Steuerkraft:Die absolute Steuerkraft wird als Durchschnitt je Einwohner ausgedrückt. Dabei wird der gesamte Nettosteuerertrag eines Jahres unter Berücksichtigung der zur Anwendung gelangten Steuerfüsse auf 100% umgerechnet und das Resultat durch die Anzahl Einwohner geteilt.
Die absolute Steuerkraft dient als Messgrösse für den Finanzausgleich. Der sogennannte 100%-ige Staatssteuerertrag ist auch Schlüsselgrösse für den Kostenverteiler in Zweckverbänden usw. Dabei wird für Gemeinden im Finanzausgleich die Steuerkraft um diese Ausgleichszahlungen berichtigt, d.h. es wird die relative Steuerkraft als Verteilbasis berücksichtigt.
Die Spannweite der Steuerkraft zwischen den Finanzausgleich zahlenden und empfangenden hat sich in den letzten Jahren massiv vergrössert.
Mettmenstetten's Steuerkraft liegt seit Jahren unter dem kantonalen Mittel.
Kantonsmittel 2007: Fr. 3'712

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