
Die Gemeindeversammlung ist als Legislative (Gesetzgebung) das oberste Organ. Zuständigkeiten, Einberufung, Verfahren, usw. sind im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung enthalten. Die Gemeindeversammlungs-Broschüren (Anhänge und Weisungen) werden in der Regel spätestens 14 Tage vor der Versammlung jeder Haushaltung zugestellt.
| Aufgaben: | Jährliche Aufgaben: - Abnahme der Jahresrechnungen
- Genehmigung der Voranschläge (Budget)
- und Festsetzung der Steuerfüsse
Aufgaben nach Bedarf: - Bewilligung von Krediten
- Erlasse und Änderung von Verordnungen
- Beitritt zu Gemeindezweckverbänden / Abschluss von Vereinbarungen
- Beschluss über Grundstückgeschäfte
- Behandlung von Initiativen
Bei Bedarf findet auch eine Bürgergemeindeversammlung statt; stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Bürger/innen. Die Bürgergemeindeversammlung entscheidet über Bürgerrechtsaufnahmen von ausländischen Staatsangehörigen, die nicht in der Schweiz geboren wurden. |
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