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07.09.2010 02:59:47


Die Gemeindeversammlung ist als Legislative (Gesetzgebung) das oberste Organ. Zuständigkeiten, Einberufung, Verfahren, usw. sind im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung enthalten.

Die Gemeindeversammlungs-Broschüren (Anhänge und Weisungen) werden in der Regel spätestens 14 Tage vor der Versammlung jeder Haushaltung zugestellt.

Aufgaben:Jährliche Aufgaben:

  • Abnahme der Jahresrechnungen
  • Genehmigung der Voranschläge (Budget)
  • und Festsetzung der Steuerfüsse

Aufgaben nach Bedarf:

  • Bewilligung von Krediten
  • Erlasse und Änderung von Verordnungen
  • Beitritt zu Gemeindezweckverbänden / Abschluss von Vereinbarungen
  • Beschluss über Grundstückgeschäfte
  • Behandlung von Initiativen

Bei Bedarf findet auch eine Bürgergemeindeversammlung statt; stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Bürger/innen. Die Bürgergemeindeversammlung entscheidet über Bürgerrechtsaufnahmen von ausländischen Staatsangehörigen, die nicht in der Schweiz geboren wurden.

Nächste Gemeindeversammlungen:

Datum Lokalität Kontakt
13. Dez. 2010 19:30 Uhr Mehrzweckhalle Wygarten edy.gamma@mettmenstetten.ch

Letzte Gemeindeversammlungen:

Datum Lokalität Kontakt
17. Mai 2010 19:30 Uhr Mehrzweckhalle Wygarten edy.gamma@mettmenstetten.ch
14. Dez. 2009 19:30 Uhr Mehrzweckhalle Wygarten edy.gamma@mettmenstetten.ch
18. Mai 2009 19:30 Uhr Mehrzweckhalle Wygarten edy.gamma@mettmenstetten.ch
8. Dez. 2008 19:30 Uhr Mehrzweckhalle Wygarten edy.gamma@mettmenstetten.ch
19. Mai 2008 19:30 Uhr Mehrzweckhalle Wygarten edy.gamma@mettmenstetten.ch
10. Dez. 2007 19:30 Uhr Ref. Kirche Mettmenstetten edy.gamma@mettmenstetten.ch
26. Nov. 2007 19:30 Uhr Maschwanden edy.gamma@mettmenstetten.ch
4. Juni 2007 19:30 Uhr Kirche Maschwanden edy.gamma@mettmenstetten.ch

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