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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist als Legislative (gesetzgebende Gewalt) das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürger, welche in der Gemeinde Mettmenstetten wohnen. Zuständigkeiten, Einberufung, Verfahren, usw. sind im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung umschrieben.

Jährlich finden mindestens zwei Versammlungen statt (Mai/Dezember).
Die Gemeindeversammlungs-Broschüre (Beleuchtender Bericht) kann bei der Gemeindeverwaltung per Abonnement bezogen werden und wird in der Regel spätestens 14 Tage vor der Versammlung verschickt. Die Weisung finden Sie auch unter dem jeweiligen Versammlungsdatum.

In den geraden Jahren findet jeweils unmittelbar vor der Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde Mettmenstetten die Gemeindeversammlung der Sekundarschulgemeinde Knonau - Maschwanden - Mettmenstetten statt. In den ungeraden Jahren findet die Gemeindeversammlung der Sekundarschulgemeinde jeweils abwechselnd in Knonau und Maschwanden statt. Die Unterlagen für die Gemeindeversammlungen der Sekundarschulgemeinde finden Sie spätestens 14 Tage vor dem Versammlungsdatum hier.

Kontakt

Oliver Bär
oliver.baer@mettmenstetten.ch

Aufgaben

Wiederkehrend:

 

  • Genehmigung der Jahresrechnung
  • Festsetzung des Budgets und des Steuerfusses


Nach Bedarf (nicht abschliessend):

 

 

  • Bewilligung von Krediten
  • Erlass und Änderung von Verordnungen
  • Beitritt zu Gemeindezweckverbänden / Abschluss von Vereinbarungen (ohne Abgabe von hoheitlichen Befugnissen)
  • Behandlung von Initiativen und Anfragen
  • Veräusserung von Liegenschaften

 

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung