Die Gemeindeversammlung ist als Legislative (Gesetzgebung) das oberste Organ. Zuständigkeiten, Einberufung, Verfahren, usw. sind im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung umschrieben.
Die Gemeindeversammlungs-Broschüre (Weisung) kann bei der Gemeindeverwaltung per Abonnement bezogen werden und wird in der Regel spätestens 14 Tage vor der Versammlung verschickt. Die Weisung ist jeweils auch unter: Veranstaltungen herunter zu laden.
| Aufgaben: | Jährliche Aufgaben: - Abnahme der Jahresrechnungen
- Genehmigung der Voranschläge (Budget)und Festsetzung der Steuerfüsse
Aufgaben nach Bedarf: - Bewilligung von Krediten
- Erlass und Änderung von Verordnungen
- Beitritt zu Gemeindezweckverbänden / Abschluss von Vereinbarungen
- Beschluss über Grundstückgeschäfte
- Behandlung von Initiativen
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