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Bestattungsamt

Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belange bei.

Ein Todesfall ist innert zwei Tagen dem Bestattungsamt des Wohnorts des Verstorbenen zu melden (044 767 90 10). Die Meldung erfolgt persönlich durch die Angehörigen (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Verwandte).

Wie erreichen Sie uns?

  • Montag bis Donnerstag während den Öffnungszeiten unter 044 767 90 10
  • Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr unter 044 767 90 27
  • Wochenende und an Feiertage von 09.00 bis 11.00 Uhr unter 044 767 90 27

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Gespräch mit:

  • Ärztliche Todesbescheinigung (falls nicht im Spital gestorben)
  • Familienbüchlein (falls vorhanden)
  • Pass, Ausländerausweis (nur für ausländische Staatsangehörige)

Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Todesfall in der Gemeinde/Zuhause:
Arzt benachrichtigen (behandelnder Arzt, Hausarzt oder Notfallarzt)

Todesfall im Spital/Heim:
Die Spital- und Heimverwaltung erledigt die notwendigen, ärztlichen Formalitäten.

Todesfall infolge Unfall/Suizid:
Polizei benachrichtigen.
Die Polizei muss bei tödlichen Verkehrs-, Arbeits-, Haushaltsunfällen und bei Leichenauffindung beigezogen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Leitfaden "Informationen im Todesfall".

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Nummer Name Inkrafttreten
840.2 Handreichungen im Kreise des Todes 1. Juli 2020
840.3 Informationen im Todesfall 1. April 2024