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Steuererklärung

Falls Sie jeweils bis Ende Januar die Steuererklärungsformulare nicht erhalten haben, sind Sie verpflichtet, sich beim Gemeindesteueramt zu melden.

Reduzierter Formularsatz
Wenn Sie im Vorjahr die Steuererklärung mit Unterstützung einer Steuererklärungs-Software ausgefüllt haben, bedienen wir Sie nur noch mit den zwei Hauptformularen (Steuererklärung und Wertschriftenverzeichnis). Bitte reichen Sie die leeren Hauptformulare mit den PC-Ausdrucken ein.

Steuererklärungs-Software Private Tax / Steuererklärung online einreichen
Die Software Private Tax kann kostenlos heruntergeladen werden.

Für alle steuerpflichtigen natürlichen Personen besteht auch die Möglichkeit, die Steuererklärung online auszufüllen und elektronisch einzureichen. Weitere Informationen und Anleitungen dazu finden Sie unter den Links.

Einreichungsfrist / Fristerstreckung
Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. März einzureichen. Selbständigerwerbende und nicht im Kanton Zürich wohnhafte Steuerpflichtige mit einer Betriebsstätte oder Liegenschaft in Mettmenstetten erhalten von Amtes wegen eine verlängerte Frist bis zum 30. September.

Können Sie diese Frist nicht einhalten, besteht die Möglichkeit, noch vor Ablauf der Frist ein Gesuch um Fristerstreckung einzureichen, verspätete Gesuche können nicht bewilligt werden.

Zugehörige Objekte