Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalt
Die Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalte bekommen Sie auf der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat im Land der einzuladenden Person. Der einladenen Person wird die Verpflichtungserklärung von der Botschaft zugestellt. Füllen Sie das Formular vollständig aus und kommen Sie damit bei uns am Schalter vorbei.
Wir sind verpflichtet die finanzielle Situation der einladenden Person abzuklären und empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung.
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt zum Einladungsschreiben und zur Verpflichtungserklärung entnehmen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Verpflichtungserklarung_Merkblatt.pdf | Download | 0 | Verpflichtungserklarung_Merkblatt.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 767 90 10 | gemeinde@mettmenstetten.ch |
Name | Beschreibung |
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