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Veranstaltung

Eine Veranstaltung kann aufgrund diverser Themen bewilligungspflichtig sein. So beispielsweise durch die Nutzung von öffentlichem Grund, durch die Führung einer Festwirtschaft, durch den Aufbau von Tribünen oder Zelten oder durch das Aufstellen von Verstärkern im Freien. Das Gesuchsformular (siehe bei Dokumente) unterstützt Sie im Planungsprozess und stellt sicher, dass alle relevanten Themen rund um Ihre Veranstaltung berücksichtigt und alle notwendigen Bewilligungen eingeholt werden. Achten Sie auf die blauen Hinweise und Informationen, sie zeigen auf, welche weiteren Schritte im Rahmen des Bewilligungsverfahrens zu durchlaufen sind. Die orangen Hinweise richten sich ausschliesslich an die Gemeinde.

Planen Sie frühzeitig!

Eine sorgfältige und erfolgreiche Planung braucht Zeit, denn es gibt viele Themen zu berücksichtigen. Das Bewilligungsgesuch für grössere Veranstaltungen ist deshalb frühzeitig – das heisst mindestens drei Monate im Voraus – bei der Gemeinde einzureichen.

Gebührentarif der Gemeinde Mettmenstetten

Pro Kalenderjahr und Ortsverein werden die Gebühren für eine vorübergehend bestehende Festwirtschaft sowie für das Hinausschieben der Schliessungsstunde für jeweils einen Anlass erlassen. Ansonsten sind die Gebühren für eine vorübergehend bestehende Festwirtschaft und das Hinausschieben der Schliessungsstunde je Fr. 50.00.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zugehörige Objekte

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