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Nachtparken

Das regelmässige nächtliche Parkieren von Motorfahrzeugen und Anhängern auf öffentlichem Grund der Gemeinde Mettmenstetten ist gebührenpflichtig (gesteigerter Gemeingebrauch). Die Grundlage dafür bildet die Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund vom 23. Mai 2022. Es ist unerheblich, ob ein privater Abstellplatz oder eine Garage gemietet wurde. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise. Tagsüber muss immer die Signalisation vor Ort beachtet werden.

 

Gebührenansätze pro Monat:  
Motorräder Fr. 20.00
Leichte Motorwagen und Anhänger an leichte Motorwagen sowie dreirädrige Motorfahrzeuge Fr. 50.00
Schwere Motorwagen und Anhänger an schwere Motorwagen, Wohnwagen, Spezialfahrzeuge und Gesellschaftswagen Fr. 75.00


Die Administration/Überwachung der Parkraumverordnung ist der Sicherheitsabteilung der Gemeinde Affoltern am Albis übertragen worden. Die Gemeinde Affoltern am Albis hat seit 1. Juli 2009 auch die gemeindepolizeilichen Aufgaben in unserer Gemeinde übernommen.


Meldepflicht
An- und Abmeldungen sind der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten, 044 767 90 10, gemeinde@mettmenstetten.ch oder via Online-Schalter innerhalb von 30 Tagen zu melden.
Parkkarten werden keine abgegeben – die Registration gemeldeter Fahrzeuge erfolgt im EDV-System!

Bitte entnehmen Sie weitere Informationen der Parkraumverordnung und den Parkzonen.

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