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Steuerpflicht bei Wohnsitzwechsel

Das Führen des Steuerregisters ist die Grundlage für die Steuererhebung der Staats- und Gemeindesteuern. Es wird insbesondere festgehalten, wer zu welchem Zeitpunkt in Mettmenstetten steuerpflichtig ist.

Wegzug in eine schweizerische Gemeinde
Die Steuerpflicht in Mettmenstetten endet rückwirkend auf das Ende der Steuerperiode des Vorjahres. Bereits geleistete Zahlungen für die Steuerperiode des Wegzugsjahres und allfällig gutgeschriebene Verrechnungssteuer (Fälligkeiten des Vorjahres) werden Ihnen mit Zins zurückerstattet, sofern für sämtliche Vorperioden die Schlussrechnung erstellt wurde und keine Steuerausstände mehr bestehen. Die Steuererklärung für das Wegzugsjahr wird Ihnen im folgenden Kalenderjahr durch die Zuzugsgemeinde zugestellt.

Wegzug ins Ausland
Mit dem Wegzug ins Ausland endet die Steuerpflicht in Mettmenstetten. Auf diesen Zeitpunkt hin werden sämtliche Steuern (auch provisorische) zur Zahlung fällig. Damit die nötigen Formalitäten geklärt werden können, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig (mindestens einen Monat vor dem Wegzug) bei uns zu melden. Des Weiteren ist uns ein bevollmächtigter Steuervertreter mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz zu bezeichnen. Eine entsprechende Formularvorlage finden Sie im Online-Schalter. 

Zuzug aus einer schweizerischen Gemeinde

  • Die Steuerpflicht in Mettmenstetten beginnt rückwirkend ab 01.01. des Zuzugsjahres.
  • Das Steueramt Mettmenstetten wird Ihnen für das Zuzugsjahr eine ganze Jahressteuer in Form einer provisorischen Rechnung zustellen. Sollten Sie eine Anpassung der Besteuerungsgrundlagen wünschen, kann die Änderung via Online-Schalter beantragt werden.  
  • Die Steuererklärung und das Wertschriftenverzeichnis für die Steuerperiode des Zuzugsjahres werden Sie im darauffolgenden Jahr von uns erhalten.


Zuzug aus dem Ausland

  • Die Steuerpflicht im Kanton Zürich beginnt ab dem Zuzugsdatum.
  • Das Steueramt Mettmenstetten wird Ihnen für die Dauer der unterjährigen Steuerpflicht eine provisorische Rechnung aufgrund einer Schätzung zustellen. Sollten Sie eine Anpassung der Besteuerungsgrundlagen wünschen, kann die Änderung via Online-Schalter beantragen werden.

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