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Quellensteuer

Quellensteuerpflichtig sind in der Schweiz wohnhafte ausländische Arbeitnehmer ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung C und andererseits im Ausland wohnhafte Künstler und Sportler sowie Empfänger von Verwaltungsratsentschädigungen und Vorsorgeleistungen.

Verfügen in der Schweiz wohnhafte, ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung über weitere Einkünfte in der Schweiz oder im Ausland oder über Vermögenswerte (z.B. Erhalt von Unterhaltszahlungen, Liegenschaften etc.), müssen sie zusätzlich eine Steuererklärung einreichen.

Arbeitgebende, welche ausländische Arbeitnehmende (ohne Niederlassungsbewilligung) beschäftigen, können sich über Abrechnungsabläufe beim Kantonalen Steueramt Zürich, Dienstabteilung Quellensteuer, informieren.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Website des Kantonalen Steueramtes Zürich.

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