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Abmeldung / Wegzug ins Ausland

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Eine Abmeldung ins Ausland ist nur am Schalter möglich. Bitte beachten Sie zusätzlich:

  • Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle (1 Monat vor Ausreise)
  • frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (1 Monat vor Ausreise)


Schweizer Bürgerrecht

  • Identitätskarte oder Pass
  • Neue Adresse


Andere Staatsbürgerschaft

  • Identitätskarte oder Pass
  • Ausländerausweis
  • Neue Adresse


Informationen für wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und -bürger finden Sie in den "Informationen zur Meldepflicht".

Preis

gratis

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