Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur am Schalter möglich. Bitte beachten Sie zusätzlich:
- Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle (1 Monat vor Ausreise)
- frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (1 Monat vor Ausreise)
Schweizer Bürgerrecht - Meldebestätigung
- Neue Adresse
Andere Staatsbürgerschaft - Meldebestätigung
- Ausländerausweis
- Neue Adresse
Informationen für wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und -bürger finden Sie in den
"Informationen zur Meldepflicht".