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Aufenthaltsausweis

Begründen Sie in einer Gemeinde, die nicht Ihre Heimatgemeinde ist, eine Nebenniederlassung (z.B. bei Wochenaufenthalt), so müssen Sie den Aufenthaltsausweis auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Der Aufenthaltsausweis wird von der Gemeinde ausgestellt, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist.

Dieser Ausweis bestätigt, dass Sie weiterhin Ihren gesetzlichen Wohnsitz in Mettmenstetten haben und auch hier Ihre Steuern bezahlen und Ihr Stimmrecht ausüben.

Preis

Fr. 30.00

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