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Prämienverbilligung

In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch. Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf Beiträge an ihre Krankenversicherungsprämien. 

Der Anspruch ist kantonal geregelt.

 

Prämienverbilligung ab 2021 

Ab IPV 2021 ist ausschliesslich die SVA Zürich zuständig.

Bitte wenden Sie sich direkt an die SVA Zürich