Abmeldung / Wegzug ins Ausland
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur am Schalter möglich. Bitte beachten Sie zusätzlich:
- Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle (1 Monat vor Ausreise)
- frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (1 Monat vor Ausreise)
Schweizer Bürgerrecht
- Identitätskarte oder Pass
- Neue Adresse
Andere Staatsbürgerschaft
- Identitätskarte oder Pass
- Ausländerausweis
- Neue Adresse
Informationen für wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und -bürger finden Sie in den "Informationen zur Meldepflicht".
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 044 767 90 10 | gemeinde@mettmenstetten.ch |