Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder über den Online-Schalter abmelden.
Bitte bringen Sie für die persönliche Abmeldung folgende Unterlagen mit:
Schweizer Bürgerrecht
- Identitätskarte oder Pass
- Neue Adresse
Andere Staatsbürgerschaft
- Identitätskarte oder Pass
- Ausländerausweis
- Neue Adresse
Informationen für wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und -bürger finden Sie in den "Informationen zur Meldepflicht".
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 767 90 10 | gemeinde@mettmenstetten.ch |