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Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder über den Online-Schalter abmelden.


Bitte bringen Sie für die persönliche Abmeldung folgende Unterlagen mit:

Schweizer Bürgerrecht

  • Identitätskarte oder Pass
  • Neue Adresse


Andere Staatsbürgerschaft

  • Identitätskarte oder Pass
  • Ausländerausweis
  • Neue Adresse

 

Informationen für wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und -bürger finden Sie in den "Informationen zur Meldepflicht".

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