Grundsteuern
Bei der Veräusserung von Grundstücken ist eine Grundstückgewinnsteuer zu bezahlen. Die ausgefüllte Steuererklärung ist zusammen mit den notwendigen Belegen innert 30 Tagen nach der Handänderung beim Gemeindesteueramt einzureichen. Das elektronische Formular zum Ausfüllen der Grundstückgewinnsteuererklärung finden Sie im Online-Schalter.
Für Fragen im Zusammenhang mit der Grundstückgewinnsteuer stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die zuständige Einschätzungsbehörde ist der Gemeinderat.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 044 767 90 12 | steueramt@mettmenstetten.ch |