Hundesteuer |
In allen Kantonen wird eine Hundesteuer vom Kanton und/oder von den Gemeinden jährlich erhoben. Die Höhe der Steuer variiert manchmal von Gemeinde zu Gemeinde. Steuererleichterungen Es bestehen Steuererleichterungen oder Steuerbefreiungen für bestimmte Fälle (Blindenhunde, Rettungshunde usw.) Weitere Informationen finden Sie bei der unten aufgeführten Dienstleistung. |
| Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
| zugehörige Dienstleistungen: | Hundeverabgabung |
| Ansprechspersonen: | Flatz Dominique Vollenweider Ueli |
| zuständig: | Bauamt |
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