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Steuerrechnung

Provisorische Steuerrechnung
Die provisorische Rechnung erhalten Sie bis spätestens Ende Mai des jeweiligen Steuerjahres. Grundlage für die Rechnung bilden Ihre letzten definitiven Steuerfaktoren. Haben sich Ihre finanziellen Verhältnisse für dieses Jahr erheblich verändert, so können Sie über den Online-Schalter eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung verlangen.

Falls Sie bis Ende Mai keine provisorische Rechnung erhalten haben, sind Sie verpflichtet, sich beim Gemeindesteueramt zu melden.

Definitive Steuerrechnung
Die definitive Steuerrechnung (Schlussrechnung) erhalten Sie in der Regel erst ab dem Folgejahr nach Einreichung der Steuererklärung und definitiver Veranlagung durch das Gemeindesteueramt oder das Kantonale Steueramt Zürich.

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