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Einbürgerung (Schweizer/Schweizerin)

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Mettmenstetten erhalten?

Für die Einbürgerung in Mettmenstetten ist der Gemeinderat Mettmenstetten zuständig.
Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbruch in Mettmenstetten wohnhaft sind.

Für die Bearbeitung des Einbürgerungsgesuches sind folgende Unterlagen erforderlich:
 

Einbürgerungsgesuch in Briefform Zustellung an Gemeinderat, Albisstrasse 2, Mettmenstetten
unterschrieben von allen Gesuchstellern (für alle volljährigen Personen muss ein separates Gesuch gestellt werden)
Personenstandsausweis* für jede Bewerberin und jeden Bewerber
Strafregisterauszug Strafregisterauszug (Privatauszug) für Personen, die das 18. Altersjahr vollendet haben
Bestellung gegen Gebühr.
Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Verzichts- oder Beibehaltungserklärung Für das Verzichten oder Beibehalten des bisherigen Bürgerrechts erkundigen Sie sich bitte beim Zivilstandsamt des bisherigen Heimatortes


* Dieser Ausweis darf nicht älter als sechs Monate sein und kann beim zuständigen Zivilstandsamt des bisherigen Heimatortes gegen Gebühr bezogen werden.

 

Die Gebühr für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts beträgt gemäss Gebührentarif der Gemeinde Mettmenstetten:

− Pro Person Fr. 100.00

− Wer bei Einreichung des Gesuchs das 25. Altersjahr noch nicht vollendet hat, zahlt die halbe Gebühr.

− Wer bei Einreichung des Gesuchs das 20. Altersjahr noch nicht vollendet hat, zahlt keine Gebühr.

− Miteingebürgerte minderjährige Kinder gebührenfrei

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