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Steuern - Bank-/Postverbindung für Steuerrückzahlungen

Bank-/Postverbindung für Steuerrückzahlungen

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Guthaben von definitiven Steuern werden grundsätzlich auf das aktuelle Steuerjahr umgebucht. Sollten Sie eine Auszahlung wünschen oder eine Umbuchung ist nicht möglich (Wegzug, Todesfall), so können Sie uns Ihre Bank-/Postverbindung bekannt geben.

Verfahren

Nach Erhalt sämtlicher benötigter Bank-/Postdaten werden wir Ihnen Ihr Guthaben schnellstmöglich überweisen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.