Wahl und Abstimmung vom 19. November 2023
Verkürzte Zustellfrist der Abstimmungsunterlagen
Aufgrund des zweiten Wahlgangs des Ständerates gilt für den Urnengang vom 19. November 2023 eine verkürzte amtliche Zustellfrist der Wahl- und Abstimmungsunterlagen von zehn Tagen vor dem Abstimmungssonntag (§ 84 c. Abs. 2 und 3 GPR).