Einwohnerdienste – Adressauskunftsbegehren (erweitert)
Wenn ein berechtigtes Interesse gemäss § 18 Abs. 1 und 2 MERG, §§ 16 lit. a und 17 Abs. 1 IDG, glaubhaft gemacht wird und Ihrer schriftlichen Anfrage ein Interessennachweis beiliegt, werden zusätzlich folgende Daten bekanntgegeben:
- Zuzugs- und Wegzugsort
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Zivilstand
- Heimatort
Als Interessennachweis gelten Verlustscheine, Rechnungen, Verträge oder ähnliches.
Preis: CHF 30.00