Steueramt – Bank-/Postverbindung für Steuerrückzahlungen
Guthaben von definitiven Steuern werden grundsätzlich auf das aktuelle Steuerjahr umgebucht. Sollten Sie eine Auszahlung wünschen oder eine Umbuchung ist nicht möglich (Wegzug, Todesfall), so können Sie uns Ihre Bank-/Postverbindung bekannt geben.
Nach Erhalt sämtlicher benötigter Bank-/Postdaten werden wir Ihnen Ihr Guthaben schnellstmöglich überweisen.
Preis: gratis