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© BENI FEDERER - Winter Luftaufnahme Dorf von Osten 11.12.2022

Tiefbau

Nachtparken

Das regelmässige nächtliche Parkieren von Motorfahrzeugen und Anhängern auf öffentlichem Grund der Gemeinde Mettmenstetten ist gebührenpflichtig (gesteigerter Gemeingebrauch). Die Grundlage dafür bildet die Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund vom 23. Mai 2022. Es ist unerheblich, ob ein privater Abstellplatz oder eine Garage gemietet wurde. Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise. Tagsüber muss immer die Signalisation vor Ort beachtet werden.


Gebührenpflichtig sind alle Fahrzeugbesitzerinnen und Fahrzeugbesitzer, die keinen privaten Parkplatz oder eine Garage haben und ihr Auto regelmässig in der Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr auf einem öffentlichen Parkplatz oder auf der Strasse abstellen – ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht.

Gebührenansätze pro Monat
Motorräder Fr. 20.00
Leichte Motorwagen und Anhänger an leichte Motorwagen
sowie dreirädrige Motorfahrzeuge
Fr. 50.00
Schwere Motorwagen und Anhänger an schwere Motorwagen,
Wohnwagen, Spezialfahrzeuge und Gesellschaftswagen
Fr. 75.00

Meldepflicht

An- und Abmeldungen können Sie bequem online über die folgende Website vornehmen: www.prestopark.com

Parkkarten werden keine abgegeben – die Registration gemeldeter Fahrzeuge erfolgt im EDV-System!

Die Gemeinde Mettmenstetten unterhält heute 187 Parkplätze auf öffentlichem Grund. Das aktuelle Parkregime mit der entsprechenden Parkraumverordnung wurde am 23. Mai 2022 von der Gemeindeversammlung beschlossen und trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

Bitte entnehmen Sie weitere Informationen der Parkraumverordnung [pdf, 771 KB] und den Parkzonen [pdf, 834 KB].