Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder Online über die Website E-Umzug.
Bitte bringen Sie für die persönliche Abmeldung folgende Unterlagen mit:
Schweizer Bürgerrecht
- Identitätskarte oder Pass
- Neue Adresse
Andere Staatsbürgerschaft
- Identitätskarte oder Pass
- Ausländerausweis
- Neue Adresse
Informationen für wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und -bürger finden Sie in den Informationen zur Meldepflicht.