Anmeldung / Zuzug
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich zuerst in Ihrer bisherigen Wohngemeinde abmelden und anschliessend innerhalb von 14 Tagen bei uns anmelden. Die Ab- und Anmeldung kann in den meisten Fällen auch Online über die Website E-Umzug erledigt werden.
Bitte bringen Sie für die persönliche Anmeldung folgende Unterlagen mit:
Schweizer Bürgerrecht:
- Identitätskarte oder Pass
- Krankenkassennachweis (Karte oder Police), bei Familien für alle Mitglieder
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis bzw. Kaufvertrag
- Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder mit nicht verheirateten Eltern/Alleinerziehenden
Informationen für wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und -bürger finden Sie in den Informationen zur Meldepflicht.
Andere Staatsbürgerschaft
- Pass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis, falls bereits vorhanden
- Arbeitsvertrag
- Krankenkassennachweis (Karte oder Police), bei Familien für alle Mitglieder
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis bzw. Kaufvertrag
- Eheschein oder Familienbüchlein für Verheiratete (mit deutscher Übersetzung oder internationales Formular)
- Geburtsschein für minderjährige Kinder (mit deutscher Übersetzung oder internationales Formular)
- Sorgerechtsnachweis für minderjährige Kinder mit nicht verheirateten Eltern/Alleinerziehenden
Wochenaufenthalter
- Aufenthaltsausweis der Wohnsitzgemeinde (Wohnsitzbestätigung ist nicht ausreichend)
- Fragebogen Wochenaufenthalt [pdf, 554 KB] inklusive Beilagen
- Persönliche Anmeldung am Schalter der Einwohnerdienste und Bezahlung der Anmeldegebühr von 100 Franken
Preis
Fr. 40.00 (Anmeldung Hauptwohnsitz) / 100.00 (Anmeldung Wochenaufenthalter)
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von Fr. 100.- zur Folge haben kann.