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© BENI FEDERER - Fasnacht 2024
 

Baubewilligungsverfahren

Sie möchten etwas bauen oder umbauen?

Wir koordinieren das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuche bis zum Versand des baurechtlichen Entscheides. Das Erstellen von Bauten und Anlagen sowie deren Änderung oder Umnutzung ist bewilligungspflichtig.

Ordentliches Verfahren

Das ordentliche Verfahren wird bei Bauvorhaben angewendet, welche nach aussen in Erscheinung treten. Das Bauvorhaben wird publiziert und öffentlich aufgelegt. Wer vom Bauvorhaben besonders betroffen ist und ein Schützwürdiges Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, kann den baurechtlichen Entscheid anfordern. Das Gesuchsformular für das ordentliche Verfahren finden Sie online.

Anzeigeverfahren

Das Anzeigeverfahren wird bei Bauvorhaben angewendet, bei welchen kein nachbarliches Interesse vorliegt oder das Einverständnis bereits schriftlich eingeholt wurde. Es kann von der Publikation und der öffentlichen Auflage abgesehen werden. Das Gesuchsformular für das Anzeigeverfahren finden Sie online.

Verfahrensbeschleunigung für Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärme-Anschlüsse und E-Ladestationen ab 1. Januar 2023

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist entscheidend, damit der Kanton Zürich seine energie- und klimapolitischen Ziele erreichen kann. Damit Projekte schneller umgesetzt werden können, braucht es unkompliziertere Verfahren. Der Regierungsrat hat deshalb für Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und E-Ladestationen verschiedene Verfahrenserleichterungen beschlossen. Ab 1. Januar 2023 können verschiedene Typen von Solaranlagen (neu auch solche an Fassaden und freistehende Solaranlagen), Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Meldeverfahren realisiert werden. In sensiblen Bereichen – namentlich in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder im Geltungsbereich einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung – gilt für Solaranlagen und aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen weiterhin die Bewilligungspflicht. Die E-Meldeformulare finden Sie online.

Aktenauflage

Baugesuche im ordentlichen Verfahren werden für 20 Tage öffentlich bei der Gemeindeverwaltung, Albisstrasse 2, Mettmenstetten aufgelegt. Das Gesuch wird zusätzlich im Anzeiger des Bezirks Affoltern sowie im Amtsblatt ausgeschrieben.

Zustellung baurechtlicher Entscheid

Gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) § 315 kann innert 20 Tagen ab der öffentlichen Bekanntmachung beim Bausekretariat Mettmenstetten, Albisstrasse 2, Mettmenstetten schriftlich (zwingend in Briefform) die Zustellung des baurechtlichen Entscheides verlangt werden.

Baubewilligungsgebühren

Bauentscheide und Bauabnahmen sind gebührenpflichtig. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Erteilung der Baubewilligung.