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© BENI FEDERER - Lufaufnahme Haselbach Frühling Natur pur 11.04.2024
 

Beglaubigungen

Benötigen Sie eine Beglaubigung?

Eine Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien oder Auszügen dürfen im Kanton Zürich gestützt auf die Bestimmungen des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB § 246) nicht von den Gemeindeverwaltungen sondern nur vom Notariat und Betreibungs- und Gemeindeammannamt vorgenommen werden.
Weitere Informationen können Sie den Websiten entnehmen: