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© BENI FEDERER - Luftaufnahme Mettmenstetten-Schüren 18.11.2020
 

Einbürgerung (Schweizer / Schweizerin)

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Mettmenstetten erhalten?

Für die Einbürgerung in Mettmenstetten ist der Gemeinderat Mettmenstetten zuständig.
Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbruch in Mettmenstetten wohnhaft sind.

Für die Bearbeitung des Einbürgerungsgesuches sind folgende Unterlagen erforderlich:

Einbürgerungsgesuch in Briefform Zustellung an Gemeinderat, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten
für jede volljährige Person muss ein separates Gesuch gestellt werden.
Personenstandsausweis für jede Bewerberin und jeden Bewerber
Dieser darf nicht älter als sechs Monate sein und kann beim zuständigen Zivilstandsamt des bisherigen Heimatortes gegen Gebühr bezogen werden.
Strafregisterauszug Strafregisterauszug (Privatauszug) für volljährige Personen.
Bestellung gegen Gebühr.
Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Betreibungsregisterauszug

Betreibungsregisterauszug für volljährige Personen. 
Bestellung gegen Gebühr beim Betreibungsamt Hausen am Albis ZH, gegen Gebühr.
Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.

Verzichts- oder Beibehaltungserklärung Für das Verzichten oder Beibehalten des bisherigen Bürgerrechts erkundigen Sie sich bitte beim Zivilstandsamt des bisherigen Heimatortes. Das Formular für die Verzichtserklärung [pdf, 116 KB] und das Formular für die Beibehaltungserklärung [pdf, 119 KB] kann digital ausgefüllt werden.

Die Gebühr für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts beträgt gemäss Gebührentarif der Gemeinde Mettmenstetten:

  • Pro Person Fr. 100.00
  • Bei Einreichung des Gesuchs vor dem 25. Geburtstag, Fr. 50.00
  • Bei Einreichung des Gesuchs vor dem 20. Geburtstag, gebührenfrei
  • Miteingebürgerte minderjährige Kinder sind gebührenfrei.