Navigieren in Mettmenstetten

© BENI FEDERER - Schauenberg
 

Grundsteuern

Bei der Veräusserung von Grundstücken ist eine Grundstückgewinnsteuer zu bezahlen. Die ausgefüllte Steuererklärung ist zusammen mit den notwendigen Belegen innert 30 Tagen nach der Handänderung beim Gemeindesteueramt einzureichen.  Das Formular zum Ausfüllen der Grundstückgewinnsteuererklärung kann elektronisch ausgefüllt werden.

Für Fragen im Zusammenhang mit der Grundstückgewinnsteuer stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die zuständige Einschätzungsbehörde ist der Gemeinderat.

Bankverbindung: Postfinance, CH14 0900 0000 8000 7791 3, Gemeinde Mettmenstetten, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten