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© BENI FEDERER - Lama auf Stauffacherhof  Wintereinbruch  28.04.2017
 

Hunde

Sie werden demnächst Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von 10 Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.

Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit der Applikation www.animundo.ch verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Sie könne dies weiterhin über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. 
Personalien- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Personalien- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Meldepflicht

Die neue Hundehaltung oder ein Zuzug mit Hund ist innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Das gleiche gilt bei:

  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes

Bitte bringen Sie mit:

  • Hundepass
  • Ausgefülltes Anmeldeformular [pdf, 7.8 MB] (kann auch am Schalter ausgefüllt werden)
  • Nachweis über eine Privathaftpflichtversicherung mit mindestens Fr. 1'000'000.00 Deckung pro Hund jährlich

Ausbildungspflicht

Die Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung ab 1. Juni 2025 bringt folgende Änderungen mit sich:

Theoretischer Ausbildungskurs gilt für:

  • Ersthundehaltende und Wiedereinsteigende, d.h. Personen die in den letzten zehn Jahren keinen Hund für mindestens sechs Monate in Folge gehalten haben
  • Der Theoriekurs ist frühestens ein Jahr vor und bis spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton zu absolvieren.
  • Ausnahmen von der theoretischen Kurspflicht bestehen, wenn der Hund des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin übernommen wird und dieser mindestens sechs Monate im gleichen Haushalt gelebt hat, oder es sich um einen anerkannten Blindenhund handelt.

Praktischer Ausbildungskurs gilt für:

  • Ersthundehaltende, Wiedereinsteigende und Zuziehende aus einem anderen Kanton mit Hund, welcher jünger als 10 Jahre ist
  • Dieser Kurs beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes und muss spätestens zwölf Monate nach der Übernahme  bzw. Zuzug des Hundes abgeschlossen sein
  • Der Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden

Der Nachweis über die absolvierten Kurse sind nach Kursende der Wohngemeinde persönlich oder via Email einzureichen.

Hundesteuer (Verabgabung)

Die Rechnung der Hundesteuer wird jeweils im Februar/März zugestellt und beträgt Fr. 120.00 pro Jahr.
Sollte ein Hund nach dem 30. Juni geboren oder nach diesem Datum in den Kanton Zürich eingeführt sein, reduziert sich die Hundesteuer auf Fr. 60.00.
Einmalig fallen zusätzlich Anmeldegebühren in Höhe von Fr. 20.00 an.


Weitere Informationen über die rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Website vom Veterinäramt Zürich.