Steuererklärung
Falls Sie jeweils bis Ende Januar die Steuererklärungsformulare nicht erhalten haben, sind Sie verpflichtet, sich beim Gemeindesteueramt zu melden.
Steuererklärung online einreichen
Für alle steuerpflichtige natürliche Personen besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung online auszufüllen und elektronisch einzureichen. Hier geht es zur Online-Steuererklärung
Einreichungsfrist / Fristerstreckung
Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. März einzureichen. Selbständigerwerbende und nicht im Kanton Zürich wohnhafte Steuerpflichtige mit einer Betriebsstätte oder Liegenschaft in Mettmenstetten erhalten von Amtes wegen eine verlängerte Frist bis zum 30. September.
Können Sie diese Frist nicht einhalten, besteht die Möglichkeit, noch vor Ablauf der Frist ein Gesuch um Fristerstreckung einzureichen, verspätete Gesuche können nicht bewilligt werden.