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Steuerpflicht bei Zivilstandsänderungen

Heirat

Im Heiratsjahr haben Ehegatten eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Die Besteuerung erfolgt rückwirkend für die ganze Steuerperiode. Für die gemeinsame Steuerpflicht wird automatisch eine provisorische Rechnung (Schätzung der Besteuerungsgrundlagen) zugestellt.

Scheidung / Trennung

Bei Scheidung oder Trennung werden beide Ehegatten rückwirkend per 1.1. des Trennungsjahres separat besteuert. Dementsprechend haben sie im betreffenden Kalenderjahr je eine separate Steuererklärung einzureichen.

Todesfall

Mit dem Tod eines Ehegatten/Partners bzw. einer Partnerin wird die gemeinsame Steuerpflicht beendet und die überlebende Person gilt ab dem folgenden Tag als separat steuerpflichtig.