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Gastgewerbepatent

Sie benötigen ein Gastgewerbepatent, sobald Sie Speisen oder Getränke gegen Bezahlung zum Konsum vor Ort abgeben. Kleinbetriebe mit 10 Sitz- oder Stehplätzen oder weniger sind ausgenommen. Dies gilt nur, wenn Sie keinen Alkohol verkaufen. 

Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular direkt bei der Gemeinde Mettmenstetten ein.

Gastgewerbepatent.pdf [pdf, 135 KB]