Gastgewerbepatent
Sie benötigen ein Gastgewerbepatent, sobald Sie Speisen oder Getränke gegen Bezahlung zum Konsum vor Ort abgeben. Kleinbetriebe mit 10 Sitz- oder Stehplätzen oder weniger sind ausgenommen. Dies gilt nur, wenn Sie keinen Alkohol verkaufen.
Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular direkt bei der Gemeinde Mettmenstetten ein.