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Interessenbindungen der Behörden

Nummer
100.6
Name
Interessenbindungen der Behörden
Erlassdatum
2. August 2022
Inkrafttreten
2. August 2022
Informationen

Das per 1. Januar 2018 in Kraft getretene Gemeindegesetz des Kantons Zürich vom 20. April 2015 schreibt vor, dass die Mitglieder der Behörden ihre Interessenbindungen offenlegen. 

Als Interessenbindungen gelten: Haupt- und allfälliger Nebenerwerb, die Tätigkeit und Organstellung in Führungs- und Aufsichtsgremien, eine dauernde Leitungs- und Beratungsfunktion sowie die Mitgliedschaft oder Mitwirkung in Kommissionen.

Die Behördenmitglieder deklarieren ihre Interessenbindungen selber. Die Angaben wurden nicht überprüft oder verifiziert, sondern werden im gemeldeten Umfang publiziert.

Gültig bis
30. Juni 2026

Zugehörige Objekte

Name
100.6_Interessenbindungen_der_Behorden.pdf Download 0 100.6_Interessenbindungen_der_Behorden.pdf