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Nachtparken

Das regelmässige Parkieren von Fahrzeugen über Nacht auf öffentlichem Grund auf Gemeindegebiet Mettmenstetten gilt als gesteigerter Gemeingebrauch und ist seit 1. Juni 2013 bewilligungs- und gebührenpflichtig.

Gebührenpflichtig sind alle Fahrzeugbesitzerinnen und Fahrzeugbesitzer, die keinen privaten Parkplatz oder eine Garage haben und ihr Auto regelmässig in der Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr auf einem öffentlichen Parkplatz oder auf der Strasse abstellen – ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung siehe Dienstleistung Nachtparken.