Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist als Legislative (gesetzgebende Gewalt) das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürger, welche in der Gemeinde Mettmenstetten wohnen. Zuständigkeiten, Einberufung, Verfahren, usw. sind im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung umschrieben.
Jährlich finden mindestens zwei Versammlungen statt (Mai/Dezember).
Die Gemeindeversammlungs-Broschüre (Weisung) kann bei der Gemeindeverwaltung per Abonnement bezogen werden und wird in der Regel spätestens 14 Tage vor der Versammlung verschickt. Die Weisung finden Sie auch unter dem jeweiligen Versammlungsdatum.
Aufgaben
- Genehmigung der Jahresrechnung
- Festsetzung des Budgets und des Steuerfusses
Nach Bedarf (nicht abschliessend):
- Bewilligung von Krediten
- Erlass und Änderung von Verordnungen
- Beitritt zu Gemeindezweckverbänden / Abschluss von Vereinbarungen (ohne Abgabe von hoheitlichen Befugnissen)
- Behandlung von Initiativen und Anfragen
- Veräusserung von Liegenschaften
Nächste Versammlungen
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